Dormagen - VHS Webinar: Unterwegs mit Karte, Smartphone und GPS-Gerät

Quelle: dormago.de

Unterwegs an der Müritz
Unterwegs an der Müritz © ADFC | Volker Schulz

VHS-Webinar: Unterwegs mit Karte, Smartphone und GPS-Gerät

08.03.2021 / 15:32 Uhr

Gerade zu diesen Zeiten sind Fahrradtouren ein sehr gutes Mittel, um einfach mal abschalten und genießen zu können – bestenfalls ohne Orientierungsstress. Deshalb bietet die VHS Dormagen für Mittwoch, 17. März, 18.30 bis 20 Uhr, ein Webinar zum Thema „Unterwegs mit Karte, Smartphone und GPS-Gerät“ an. In der Online-Veranstaltung lernen die Teilnehmer*innen, wie die Navigation per Smartphone und GPS-Gerät am einfachsten, aber zugleich auch zuverlässig funktioniert. Es wird geklärt, ob Apps mit Sprachführung benötigt werden oder der einfache Blick auf die Bildschirmkarte reicht, um wegegenau geleitet zu werden. Zudem lernen die Teilnehmenden, wie sie schnell und präzise den eigenen Standort ermitteln können, um diesen im Notfall an Rettungskräfte oder Freunde mitteilen zu können. Auch wird besprochen, wie Strecken aufgezeichnet werden können, sodass unterwegs gemachte Fotos später automatisch ihrem Aufnahmeort zugeordnet werden können.

Referent Thomas Froitzheim war nach seinem Studium zunächst für den Tourismusbereich in der Bundesgeschäftsstelle des ADFC zuständig, später leitete er die Kartenredaktion beim Bielefelder Verlag BVA. Zusammen mit anderen Experten gründete er den ADFC-Fachausschuss Fahrradtourismus und leitete ihn bis 2017. Seit 2007 ist er mit seinem Unternehmen "Naviso Outdoornavigation" selbständig, bildet in GPS-Kursen Endverbraucher, Fachhändler und Touristiker aus und berät touristische Anbieter. Er ist einer der Autoren des Buches „222 Radfernwege in Deutschland".

Das Webinar kostet 20 Euro und findet per „Zoom“ statt. Anmeldung per E-Mail oder über die Homepage der Volkshochschule. Anmeldeschluss ist der 12. März.

Für das Webinar wird eine stabile Internetverbindung – am besten PC oder Laptop – benötigt mit einem aktuellen Browser, eine Kamera und ein Mikrofon. Alle weiteren Bedingungen erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Anmeldung.


https://dormagen.adfc.de/neuigkeit/vhs-webinar-unterwegs-mit-karte-smartphone-und-gps-geraet

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Rad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicherses Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u.a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelasen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Speichen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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