Verkehr im TOPWest Dormagen: Herausforderung für jeden Radfahrer

Quelle: dormago

Verkehr in TopWest: Herausforderung für jeden Radfahrer

29.02.2024 / 17:00 Uhr — Info Dormago / duz

Foto: IG TopWest
Nach der Radfahrt durch TopWest: Beteiligte ziehen eine ernüchternde Bilanz

Dormagen. Bereits im letzten Jahr fuhren Mitglieder des ADFC mit Thorsten Janning, Vorsitzender der IG TopWest, durch das Gewerbegebiet und bewerteten die Fahrrad- und Zuwege innerhalb des Gewerbeparks. Die Beteiligten zogen eine ernüchternde Bilanz. Demnach seien alle vorhandenen Wege keine Radwege sondern Mehrzweckspuren, einige vermeintliche Radwege seien im täglichen Gebrauch nicht ausreichend, Querungshilfen irreführend. Der Anschluss an das Radwegenetz NRW sei zwar vorhanden, aber nicht beschildert.

Das Fahrrad werde künftig in all seinen Facetten (E-Bike, Roller, Lastenrad) ein immer wichtigeres Mobiltätselement. Janning: „Die differenzierte Erreichbarkeit eines am Endverbraucher orientierten Gewerbegebiets wie TopWest ist extrem wichtig im heutigen Wettbewerb. Die jahrzehntelange Konzentration auf das Auto hat seinen Zenit sicher übersprungen und es ist dringend erforderlich, bei Neuplanungen von Verkehrswegen bzw. bei der Überarbeitung bestehender Straßen, das Fahrrad immer mit zu berücksichtigen. Im Wettbewerb um Kunden, gerade in der wichtigen Zielgruppe der Endfünfziger bis rüstigen 80-Jährigen ist ein bequemer und gefahrloser Weg mit dem E-Bike ein wichtiges Argument, wenn es darum geht wohin man fährt und wo man seine Erlebniseinkäufe tätigt."

Der Fahrrad-Club und die IG TopWest hoffen darauf, daß das neue Mobilitätskonzept der Stadt Dormagen dies ausreichend berücksichtigt. Vor allem wäre eine gute Anbindung von der Horremer Seite des Bahnhofs bis zum Gewerbepark eine Bereicherung für alle Kunden und Mitarbeiter des Gewerbeparks TopWest, fordert Thorsten Janning. „Die Querung der beiden Kreuzungen am Hitmarkt stellen eine Herausforderung für jeden Radfahrer dar und sind permanent Schauplatz für stuntreife Ausweichmanöver."

Die IG TopWest empfiehlt hier allen radfahrenden Kunden die Zufahrt vom Holzweg zwischen Dormagen und Delhoven: „Entspannt und gefahrlos kommt man hier ins Gewerbegebiet und kann über die internen Mehrzweckwege bequem alle Geschäfte und Märkte erreichen."


https://dormagen.adfc.de/neuigkeit/verkehr-im-topwest-dormagen-herausforderung-fuer-jeden-radfahrer

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Rad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicherses Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u.a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelasen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Speichen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt