Radfahren im Rheinland...

Quelle: dormago

Naturerlebnis Fahrradfahren
Naturerlebnis Fahrradfahren © ADFC | Volker Schulz

Magazin „Radfahren im Rheinland“ gibt Tipps für die Radregion

28.02.2022 / 11:54 Uhr — RKN - bs

Rhein-Kreis Neuss / Dormagen. Die Radregion Rheinland bringt pünktlich zu Beginn der Radsaison das druckfrische Magazin „Radfahren im Rheinland“ heraus. „Der Rhein-Kreis Neuss besticht durch lebendige Städte und das Braunkohlerevier, aber auch historische Ortskerne und idyllische Naturlandschaften sorgen dafür, dass viele Radfahrende zu uns kommen“, so Kreisdirektor Dirk Brügge. „Das neue Radmagazin soll Lust darauf machen, sich mit dem Rad spontan auf den Weg durch den Kreis und das gesamte Rheinland zu machen“, ergänzt Robert Abts, Leiter der Kreiswirtschaftsförderung.

Die Region rund um Köln und Bonn lässt sich aufgrund der flachen Topografie und der guten Infrastruktur gut mit dem Fahrrad entdecken und bietet mit Schlössern und Burgen, Wäldern und Flüssen, Tagebauen und Talsperren reichlich Ideen für den nächsten Ausflug. Das Magazin bündelt alle wissenswerten Informationen in den Themenbereichen „Natur erfahren“, „Wasser erleben“, „Kultur entdecken“ und „Radtouren genießen“. Serviceangebote wie das Knotenpunktsystem und das Einweg-Mietsystem für Fahrräder der Radstationen ergänzen die reich bebilderten Texte.

Der Kreis ist mit zwei Anregungen vertreten. Auf dem Grevenbroicher Energiepfad geht es zu Zeugnissen der Industriekultur und modernen Energiegewinnung. Und eine Aktiv-Radtour zwischen dem Kloster Knechtsteden und der Domstadt Köln führt durch die grüne Seite des Rhein-Kreises Neuss.

Herausgeber des Magazins ist der Radregion Rheinland e.V. mit Sitz in Bergheim. Die Auflage beträgt 30.000 Exemplare. Der Kreis ist seit 2011 Mitglied des Radregion, einem Zusammenschluss verschiedener Tourismusorganisationen, Großstädte und Kreise rund um Köln und Bonn. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, den Radtourismus zu fördern und die Region als Reiseziel bekannter zu machen.

Das Radmagazin ist unter anderem in der Tourist-Information in Zons sowie in der Radstation Dormagen kostenfrei erhältlich. Wer die Broschüre per Post erhalten möchte, kann diese bei Tourismusförderin Steffi Lorbeer (Tel.: 02131 928 75 10, E-Mail) versandkostenfrei bestellen.


https://dormagen.adfc.de/neuigkeit/radfahren-im-rheinland

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Rad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicherses Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u.a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelasen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Speichen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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