Tafel an Radfahr-Knotenpunkt

Quelle: dormago

Tafel an Radfahr-Knotenpunkt künftig einheitlich"

Foto: S. Büntig / Rhein-Kreis Neuss
Die Verantwortlichen sahen sich die neue Knotenpunkttafel bei Uedesheim an

Die Tafeln der Knotenpunkte für die Radfahrer im Rhein-Kreis Neuss werden erneuert. In Neuss und Meerbusch wurden die ersten Exemplare bereits ausgetauscht, die anderen werden folgen. In diesem Zug wurden auch die Hinweise und Vorgaben zur Gestaltung der Knotenpunkt-Tafeln aus dem neuen Handbuch des Vereins Radregion Rheinland berücksichtigt. Im Sinn der Qualitätssicherung radtouristischer Beschilderung sind darin erstmals einheitliche Kriterien entwickelt worden. Kreisdezernent Martin Stiller, Tourismusförderin Steffi Lorbeer, Michael Fielenbach, der Leiter des Kataster- und Vermessungsamts, und sein Mitarbeiter Reiner Kulp sowie Markus Vidahl von der Firma LVE Commercial sahen sich jetzt das Ergebnis am Rhein-Radweg bei Uedesheim an und zeigten sich vollends zufrieden mit dem Werk.

Wabenartig spannt sich im Rhein-Kreis Neuss ein Netz von Radwegen mit einer Gesamtlänge von über 1200 Kilometern. An den Knotenpunkten zeigt eine gut sichtbare Beschilderung mit Nah- und Fernzielen sowie Kilometerangaben den weiteren Weg zu benachbarten Knotenpunkten oder zu Sehenswürdigkeiten in der Umgebung. An jedem Knotenpunkt stehen außerdem großflächige Tafeln, die eine übersichtliche Orientierung sowie die Möglichkeit bieten, sich spontan für andere Wegstrecken zu entscheiden und Routen umzuplanen. Das System ist freizeitorientiert und bringt daher Radfahrer nicht auf dem schnellsten Weg von A nach B, sondern führt sie auf landschaftlich ansprechenden Strecken auch zu Museen, Schlössern oder Aussichtspunkten. Insgesamt gibt es 116 Knotenpunkte kreisweit, verteilt über alle acht Kommunen.

Die grafische Gestaltung der neuen Knotenpunkt-Tafeln erfolgte in Zusammenarbeit mit der Abteilung Geodatenmanagement und Vermessung des Kataster- und Vermessungsamts des Rhein-Kreises Neuss. Dort waren es die Vermessungstechniker Silvia Erkes-Espenhain und Reiner Kulp, die die technischen Vorgaben aus dem Handbuch in anschauliche Kartenwerke mit Piktogrammen und Legenden umsetzten und auch die weiteren Arbeiten bei der Aktualisierung der Knotenpunkt-Tafeln übernehmen.

Heimische Hotel- und Gastronomie-Betriebe sowie andere Unternehmen haben die Möglichkeit, auf Werbetafeln oberhalb und unterhalb der Radwege-Karten auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Ansprechpartner sind Markus Vidahl und Peter Lenzen von der Firma LVE Commercial. Faltblätter über das Knotenpunkt-System, wetterfeste Lenkerkarten und sonstiges Informationsmaterial können bei der Kreiswirtschaftsförderung per E-Mail kostenfrei bestellt werden. Außerdem liegen sie in den Kreishäusern in Neuss und Grevenbroich aus.

Wer es digital mag: Eigene Knotenpunkt-Routen können auch im neuen Tourenplaner der Radregion Rheinland erstellt werden. Start- und Endpunkte sowie Zwischenziele werden dort per Klick markiert. Anschließend werden Dauer, Streckenlänge, Höhenprofil und Streckenbeschreibung angezeigt. Der GPX-Track der selbst geplanten Route steht dann zum Download zur Verfügung. Näheres im Internet.


https://dormagen.adfc.de/neuigkeit/deichstrasse-wird-wieder-als-fahrradstrasse-kenntlich-gemacht-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Rad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicherses Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u.a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelasen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Speichen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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