ADFC Dormagen ist Baumpate im Bürgerwald

Quelle: Intern (JS) / NGZ

„ADFC Ortsgruppe Dormagen ist Baumpate im Bürgerwald..."

Vorstand Jürgen Giese und ehemaliger Vorstand Rudolf Jaworski waren vor Ort.

NGZ / KIRA BAYER

Erster Bürgerwald in Dormagen ist gepflanzt

Die Anlage wurde jetzt offiziell eröffnet. Mehr als 50 Bürger und Vereine sind Pate für die 61 Bäume.

Trotz des Regenwetters waren viele Baumpaten zur Eröffnung der Bürgerwaldes mit Bürgermeister Erik Lierenfeld gekommen.

Trotz Nieselwetter kamen zahlreiche Menschen zur Eröffnung des ersten Dormagener Bürgerwaldes in der Nähe des Malerviertels II an der Reuschenberger Straße. Vor der Anbringungen der Plakate durch die jeweiligen Baumpaten richtete Bürgermeister Erik Lierenfeld das Wort an die Anwesenden.

„Dieser Bürgerwald ist der erste in Dormagen, wenn es jedoch nach mir geht, dann ist es nur einer von vielen“, so Lierenfeld. Der „Run“ auf die Baumpatenschaften – jeder Bürger sowie Vereine und Initiativen aus Dormagen hatten die Möglichkeit, einen der insgesamt 61 Bäume zu finanzieren – sei „enorm“ gewesen. Auch für den Bürgermeister persönlich sei ein solcher Ort besonders wichtig, so erinnerte er sich unter anderem an seine eigenen Kindheitserlebnisse im Tannenbusch. Sein Dank gelte der Biologischen Station und auch Förster Theo Peters für die Unterstützung, insbesondere bei der Baumauswahl. „Mir wurde dadurch bewusst, dass man sich darüber Gedanken machen muss, welche Bäume man anpflanzt.“

Entschieden habe man sich letztendlich für die Pflanzungen der Vogelkirsche, Traubenkirsche und der Hainbuche und außerdem der Winterlinde, der Feldahorn, Wildapfel, Wildbirne, Mehlbeere, Esskastanie und der Elsbeere. Es handelt sich dabei um Bäume, die auf zukünftige Klimaveränderungen ausgerichtet sind. Sie vertragen längere Trockenheit oder sind wenig anfällig für Krankheiten. Zudem bieten sie heimischen Tieren wie Vögeln, Insekten und Kleinsäugern über das Jahr Nahrung, Unterschlupf, Nistplatz und Rückzugsort.

Anfang Dezember hatte die Stadt die Spendengelder der Baumpaten angefordert, kurz darauf konnten die Bäume bereits gepflanzt werden. Das Konzept: Die Paten suchen sich eine der zehn verschiedenen Baumarten aus. Die Stadt kümmert sich anschließend durch die Spende um die Pflanzung des Baums, welcher, um die Patenschaft deutlich zu machen, mit einer Plakette gekennzeichnet wird.

Jene Anbringung der Plaketten fand dann auch gleich am Freitag statt, wenn auch etwas anders, als vielleicht erwartet. Nur wenige der Paten wagten sich bei dem Regen auf den matschigen Erdboden und hielten somit einen gewissen Abstand zu ihren Bäumen und ließen die mit Gummistiefeln ausgestatteten Experten die Arbeit verrichten. Insgesamt wurde die Anpflanzung des Bürgerwaldes durch die Baumspenden von 50 Bürgern und gemeinnützigen Vereinen/Organisationen ermöglicht. Eine aufgestellte Infotafel erklärt außerdem ausführlich die jeweiligen Eigenschaften der einzelnen Baumarten. „Ich halte das für ein großartiges Projekt und unterstütze jede Maßnahme, mit der mehr Grünfläche geschaffen wird. Es ist wichtig, dass möglichst viele solcher Wälder entstehen, damit wir der Natur ein Stück zurückgeben“, sagt eine Baum-Spenderin.

Nach der offiziellen Eröffnung des Bürgerwaldes startet die Einsaat mit sogenanntem Regiosaatgut, „sodass sich ein ökologisch wertvoller Unterwuchs entwickeln wird“, beschreibt die Verwaltung. Die Fläche wird in das Ökokonto der Stadt aufgenommen. Das Ökokonto ist ein Planungsinstrument, um vorsorgend Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zu bevorraten. Der Bürgerwald wurde im Jahr 2021 einstimmig vom Umweltausschuss beschlossen. Von der Politik wurde die Einrichtung eines Bürgerwaldes durch breite Mehrheit unterstützt.

Die Kosten für die verschiedenen Bäume liegen je nach Umfang zwischen 100 Euro (Stammumfang ca. 12 bis 14 Zentimeter) und 300 Euro (Stammumfang ca. acht bis zehn Zentimeter) inklusive der Pflanzung und der Plakette.


https://dormagen.adfc.de/neuigkeit/adfc-dormagen-ist-baumpate-im-buergerwald

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  • Was muss ich beachten, um mein Rad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicherses Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u.a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht. Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelasen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Speichen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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